APPELL
Voller Freude nehmen wir die Zunahme unserer Leserzahl zur Kenntnis, bitten jedoch darum, dass sie, wenn Sie sich in ihren eigenen Aussagen auf unsere Veröffentlichungen berufen, uns damit respektieren, dass sie die Regeln des Zitierens befolgen. Auch wir verfahren so und erwarten von Ihnen nichts anderes. Leider sahen wir uns schon mehrfach damit konfrontiert, dass unsere Beiträge als Quelle genutzt, aber dies im Quellenverzeichnis nicht vermerkt wurde, ja es kam auch vor, dass unser Artikel zerstückelt in eine solche Umgebung eingefügt und dadurch sein Wesen verändert wurde. Das gilt auch für Fälle von populärwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Bezugnahmen.
Wissenschaftliche Artikel des Ärzteteams von Paleomedicina im Zusammenhang mit der paläo-ketogenen Diät sind auch in internationalen und ungarischen Wissenschaftsforen erschienen, und sie sind auf unserer Web-Site paleomedicina.com für jeden zugänglich. Diese Web-Site veröffentlicht kontinuierlich unsere Artikel, die in anerkannten Fachzeitschriften erschienen sind.
Wir bitten darum, beim Zitieren aus unseren Artikeln in Ihren Veröffentlichungen gemäß dem weiter oben Gesagten vorzugehen, weil im entgegengesetzten Fall das wissenschaftliche und öffentliche Bild, das sich von dem Arbeitsteam Paleomedicina entwickelt hat, nachteilig beeinflusst wird – zusammengefasst und in die juristische Sprache übersetzt, weil so die im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches beschriebenen Persönlichkeitsrechte verletzt werden. In dem nicht erwarteten Fall, in dem Sie die in diesem unseren Aufruf enthaltenen Feststellungen nicht befolgen würden, sehen wir uns gezwungen, unsere Rechte und unseren Schadensanspruch auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Wir bitten Sie, sofern Sie sich auf unsere Beiträge und unsere Tätigkeit berufen, dies nicht in Form eines Links zu tun, sondern jedwede Inhalte unserer Web-Site zu zitieren oder auch nur gekürzt zu veröffentlichen und uns dies in jedem Fall vorher zu signalisieren.
Das ist schon deshalb wichtig, weil auch der Gebrauch des Wortes Paleomedicina und der Fügung paleo-ketogen juristisch geregelt ist. Die vom Nationalen Amt für geistiges Eigentum mit den
Beschlüssen 217 097 und 217 098 registrierten Markenzeichen – das Wort Paleomedicina und die farbige Abbildung des Urhirsches mit Stethoskop – sind das Eigentum der Paleomedicina Hungary GmbH, die den rechtlichen Rahmen unserer Tätigkeit darstellt. Weiterhin haben wir auf der Grundlage der Anmeldung eines Markenzeichens vom 26. Mai 2016 durch das Amt auch um die Registrierung der Fügung paleo-ketogen ersucht, damit haben wir vom Tag der Markenzeichen-Anmeldung ein Vorrecht auf Schutz des Markenzeichens und (aufgrund des Gesetzes Nr. XI. vom Jahr 1997) zum Auftreten wegen einer eventuellen unrechtmäßigen Aneignung von Markenzeichen. Wir
machen Sie darauf aufmerksam, dass im Sinne des Gesetzes bei jedem dem Wort paleo-ketogen ähnlichen Ausdruck der Rechtsbereich anwendbar ist, so bei den Wörtern und Wortzusammensetzungen paleolit-ketogen, paleoketo, ketopaleo, ketogen paleolit usw., denn gegen jeden Bezeichnungsgebrauch, der bis zur Verwechslung ähnlich ist, bedeutet die Eintragung Schutz.